Beurlaubungen vom Schulbesuch bei Schulpflicht
Hiermit möchten wir über die Regelungen für eine Beurlaubung Ihres schulpflichtigen Kindes aufklären.
Diese sind im Schulgesetz §15 festgelegt.
Ein Antrag kann gestellt werden bei belegbaren wichtigen Anlässen.
- Der Antrag muss schriftlich erfolgen .
- Es folgt eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung.
- Beide Schriftstücke sind Teil der Schülerakte.
- Als Begründung reichen allgemeine „persönliche Gründe“ nicht aus. Die Gründe müssen nachweisbar und nachvollziehbar sein.
- Schulische Aufgaben zur Weiterarbeit werden gestellt.
- Die Tage dürfen nicht vor oder nach Ferientagen liegen.
Suchen Sie gerne das Gespräch zur persönlichen Beratung.